Frosch

Aufbauanleitung & Betriebsanleitung für Ihre Hüpfburg in Oberösterreich

Nur wenige Schritte und das Vergnügen kann beginnen – Mit den richtigen Anleitungen sind unsere Hüpfburgen in Kürze auf- und abgebaut.

Auf- und Abbauanleitung

Aufbauanleitung:

1. Teppich (2 Stück) auslegen (hinten 1,5 Meter Platz für Kompressor lassen)
2. Hüpfburg ca. mittig auf den Teppich legen und Gurt entfernen
3. Rolle ausrollen und auseinander klappen
4. Kompressor hinten am Schlauch mit einem Gurt befestigen
5. Kontrollieren ob alle Klettverschlüsse bzw. Öffnungen geschlossen sind
6. Kabel bitte ganz ausrollen und mit einer Steckdose (220 V) anschließen und in Betrieb nehmen.
(Gebläse immer laufen lassen, nicht ausschalten!)
7. Hüpfburg an den Schnüren mit Bodenanker befestigen
8. Kontrollieren ob der Schlauch vom Gebläse nicht eingeknickt ist.

Abbauanleitung:

1. Kompressor aussschalten und von der Hüpfburg lösen.
2. Seitliche Klettverschlüsse bzw. alle Öffnungen lösen
3. Beim Zusammenfallen der Türme, sie in die Mitte geben.
4. Ideal 15 Minuten warten, damit die Luft entweichen kann (lässt sich dann leichter zusammenlegen)
5. Türme so gut wie möglich flach falten.
6. Rechte und linke Seite zur Mitte klappen ¼
7. Linke und Rechte Seite nochmals zusammenklappen
8. Von vorne beginnend nach hinten langsam zusammenrollen
9. Gurt über die Rolle geben und zusammenziehen und befestigen bzw. Rutsche in die Transportplane geben. Bei Nichteinhaltung werden 20€ verrechnet.
10. Die Hüpfburg muss am Ende der Veranstaltung sachgemäß in den Anhänger verladen werden. Falls dies nicht erfolgt und die Hüpfburg feucht wird, ist eine Trocknungspauschale von 30 € zu entrichten.
11. Zurückbringen und bei ev. Schaden bitte unverzüglich dem Vermieter melden.

Zusammenlegen einer Hüpfburg (ab 20 Qaudratmeter) - Schritt 1 bis 5 in Bildern

Betriebsanleitung

Aufbau:

  • Aufstellung nur auf ebenen Standorten
  • Objekt mittels Abspannseilen sichern und auf die Bodenbeschaffenheit achten (Ausreißen der Bodenanker!)
  • auf öffentlichen Plätzen Absperrzäune errichten
  • Kabel von der Steckdose zum Gebläse so kurz als möglich gestalten
  • Kabel muss ausgerollt sein, um eine Überhitzung desselben zu vermeiden
  • vor jeder Inbetriebnahme (täglich!) Sicherheitskontrollen durchführen (Verankerungen, Beschädigungen an der Hüpfburg, Gebläse und elektr. Einrichtungen)

Abbau:

  • Gebläse ausschalten und elektrisch trennen
  • Abspannseile lösen
  • Auf die laut Plan vorgesehenen Maße falten
  • Die Hüpfburg muss am Ende der Veranstaltung sachgemäß in den Anhänger verladen werden. Falls dies nicht erfolgt und die Hüpfburg feucht wird, ist eine Trocknungspauschale von 30€ zu entrichten!

Betrieb:

  • Die Benützung muss vom Betreiber ständig überwacht werden
  • Größere Kinder von kleineren trennen
  • das Spielgerät im nassen Zustand nicht benützen
  • bei Wind bzw. Gewitter müssen die Kinder das Spielgerät sofort verlassen, diese Anordnung gilt für das Wahrnehmen o. g. Witterungsverhältnisse
  • Nur ohne Schuhe od. anderen Gegenständen benützen!
  • auf das verwendete Schuhwerk achten
  • spitze Spielzeuge dürfen nicht in die Hüpfburg mitgenommen werden
  • AN WÄNDEN HOCHKLETTERN STRENGSTENS VERBOTEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  • für Sachschäden, die nach der ordnungsgemäßen Übergabe durch den Verleiher auftreten, haftet der Betreiber (Mieter)
  • für Schäden an der Gesundheit der Benützer der Hüpfburg bzw. Verletzung durch die Abspannung (Stolpergefahr), die durch mangelnde Aufsicht durch den Betreiber verursacht wurden, haftet der Betreiber
  • Das Gebläse so positionieren, dass es nicht kippen kann, da sonst wenig Luft und viel Schmutz in das Innere der Hüpfburg gelangt. Bitte regelmäßig auf Standfestigkeit prüfen!
  • der Betreiber hat Warnschilder mit dem Hinweis, dass die Erziehungsberechtigten für die Aufsichtspflicht während der Benützung der Hüpfburg durch die Kinder verantwortlich sind, sichtbar und dauerhaft anzubringen
  • für Schäden bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung haftet zu Gänze der Mieter
  • für mutwillige Beschädigungen haftet der Mieter
  • bei irreparablen Beschädigungen hat der Mieter den vollen Kaufpreis des Spielgerätes zu entrichten
  • Schäden sind unverzüglich dem Verleiher bekannt zu geben
  • Nichtrückerstattetes Zubehör wird in Rechnung gestellt
  • Etwaige Reinigungskosten, die durch den Mieter entstehen, werden in Rechnung gestellt
  • Nicht ordnungsgemäß zusammengelegte Hüpfburg wird mit 20 € verrechnet!

Zehetner Trampolin- und Hüpfburgverleih

Ertlberg 1, 4970 Eitzing

Telefon: +43 664 587 22 69 (von 7 bis 20 Uhr)

E-Mail: office@trampolinhandel.at

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